Wir sind für Sie da
Unsere Downloads
Informationen zur Bodenannahme
Bitte beachten Sie:
"Neue Bundesverordnung für die Annahme von Bodenmaterial (BM) und Baggergut (BM) und mineralischen Baureststoffen (Beton) ab dem 01.08.2023."
Alle Informationen dazu hier:
Downloads:
Annahmekriterien für die Verwertung von Bodenaushub und mineralischen Baureststoffen
Stammdatenblatt für die Verwertung von Bodenmaterial + Erdaushub nach BBodSchV
Stammdatenblatt für Annahme mineralischer Baureststoffen (Betonmaterial)
Allgemeine Hinweise und Erläuterungen zum Befahren unseres Betriebsgeländes und Abladestellen im Steinbruch Gemmingen
MantelVerordnung bestehend aus EBV (Ersatzbaustoffverordnung) und BBodSchV (Bundesbodenschutzverordnung)
Leistungserklärungen gemäß Bauprodukteverordnung
Nachfolgend finden Sie gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauprodukteverordnung) die Leistungserklärungen der Klaus Reimold GmbH:
Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbearbeitung
Gesteinskörnungen für Mörtel und Beton
Gesteinskörnungen für Ingenieur- und Straßenbau
weitere Informationen + Zertifikate
Informationsbroschüre Keuper-Dolomit der Klaus Reimold GmbH
Rohrleitungsbauunternehmen nach DVGW GW 301
Zertifikat "sicheres Arbeiten an Versorgungsnetzen" nach DVGW-Hinweis GW 129/S 129
Verleihungsurkunde "Fremdüberwachter Kanalbau"
Untersuchungsbericht Bestimmung der Eigenschaften von tonhaltigem Material
Ersatzbaustoffverordnung
Mit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) am 1. August 2023 gelten neue Bezeichnungen und Anforderungen für mineralische Ersatzbaustoffe. Für Recycling-Baustoffe werden seither die Materialklassen RC-1, RC-2 und RC-3 verwendet, die die bisherigen Bezeichnungen Z 1.1, Z 1.2 und Z 2 ersetzen.
Auch die Bewertung wurde angepasst: Die früheren Zuordnungswerte wurden durch Materialwerte ersetzt. Aufgrund des geänderten Untersuchungsverfahrens, insbesondere beim WF 2-Eluat, sind die alten und neuen Werte nicht unmittelbar vergleichbar. Zudem wurden die Parameter der regelmäßigen Güteüberwachung angepasst und die möglichen Einbauweisen stärker an die jeweiligen hydrogeologischen Standortbedingungen geknüpft.
Als Betreiber unserer Aufbereitungsanlage gewährleisten wir die fachgerechte Annahme und Behandlung der angelieferten Materialien sowie die ordnungsgemäße Herstellung, Güteüberwachung und Einstufung unserer mineralischen Ersatzbaustoffe.
Die jeweilige Materialklasse – einschließlich relevanter Fußnoten und Vorgaben – ist auf dem Lieferschein eindeutig ausgewiesen. Eine von unserem Waagenpersonal unterzeichnete Kopie erhalten Sie bei Abholung bzw. Lieferung. Damit stehen Ihnen alle für die weitere Verwendung erforderlichen Angaben direkt und nachvollziehbar zur Verfügung.