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Leistungserklärungen gemäß Bauprodukteverordnung

Nachfolgend finden Sie gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauprodukteverordnung) die Leistungserklärungen der Klaus Reimold GmbH:

Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbearbeitung
Gesteinskörnungen für Mörtel und Beton
Gesteinskörnungen für Ingenieur- und Straßenbau